Versicherungsschutz
Glasschäden sind immer über die Teilkaskoversicherung abgedeckt (auch innerhalb der Vollkaskoversicherung, für die meist eine höhere Selbstbeteiligung gilt).
Wichtig: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt! Das bedeutet, sie werden im Schadenfall nicht „hochgestuft“! Sie zahlen für den Glasschaden maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung, Steinschlag-Reparaturen sind in der Regel kostenlos.